S/AutiSta/01
KISA Online-Schulung
Seit der Reform des Personenstandgesetzes (PStG) ist die elektronische Registerführung vorgeschrieben (§ 3 PStG). Bis zum 1. Januar 2014 wurden die schriftlichen Mitteilungen weitestgehend abgelöst und durch eine elektronische Übermittlung mit den Standard XPersonenstand ersetzt. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben kann nur durch ein entsprechend ausgestattetes Fachverfahren umgesetzt werden.
Das Fachverfahren „AutiSta“ ist seit vielen Jahren das maßgeschneiderte Verfahren für die Standesämter. Schnell, einfach und rechtssicher beurkunden die Standesämter damit Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen und Lebenspartnerschaften. Auch alle sonstigen Beurkundungen lassen sich entsprechend der geltenden gesetzlichen Vorgaben bearbeiten. Landesrechtliche Belange werden berücksichtigt.
KISA bietet Ihnen regelmäßig Schulungen und Workshops zum Thema Personenstandswesen an. Die einzelnen Schulungstermine können Sie dem Schulungsplan entnehmen. Darüber hinaus bieten wir Ihnen jederzeit Individualschulungen an. Sprechen Sie uns an!
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Produktherstellers Verlag für Standesamtswesen GmbH.
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