Externer Datenschutzbeauftragter

Persönliche und individuelle Begleitung durch Spezialisten

Personenbezogene Daten und Informationen bilden eine große Menge an Daten in der Kommunalverwaltung. Der EU-DSGVO-gerechte Umgang mit diesen Daten ist rechenschaftspflichtig.

Die Verantwortung für den Datenschutz trägt die oberste Verwaltungsleitung. Sie ist für die Umsetzung aller notwendigen Maßnahmen zuständig, um das Risiko einer Gefährdung auf das zulässige Minimum zu reduzieren. Die Vorgaben dafür sind in umfangreichen Gesetzen und Vorschriften festgelegt:

  • Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
  • spezialgesetzlichen Vorschriften des  Bundes- oder Landesrechts (z. B. BMG, SächsKitaG)
  • Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG)

Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten (Art. 37 Abs. 1 lit. a) ist Pflicht für öffentliche Stellen.

Unsere Lösung für Sie:

KISA bietet Ihnen die Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten an. Sie erhalten damit die Unterstützung einer kompetenten und erfahrenen Fachkraft für alle Themen bezüglich des Datenschutzes. Zu den Aufgabenbereichen gehören die Beratung bei der Umsetzung der Forderungen aus der EU-DSGVO, die Überwachung der Einhaltung dieser Verordnung sowie anderer Datenschutzvorschriften. Regelmäßig erfolgt dazu die Berichterstattung an den Verantwortlichen.

Die Aufgabenbereiche im Detail:

  • Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen und der Beschäftigten hinsichtlich ihrer Pflichten aus der EU-DSGVO
  • Überwachung der Einhaltung dieser Verordnung, anderer Datenschutzvorschriften sowie der Strategien des Verantwortlichen für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der beteiligten Mitarbeiter
  • Beratung im Zusammenhang mit der Datenschutzfolgenabschätzung
  • Überwachung der Durchführung der Datenschutzfolgenabschätzung
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
  • Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen
  • Beratung zu allen sonstigen Fragen zum Datenschutz

Ihre Vorteile:

  • Speziell zertifizierte und hoch qualifizierte Mitarbeiter bei KISA sind für Sie als Datenschutzbeauftragte tätig.
  • Sie tragen keine Weiterbildungskosten: Die Aus- und Weiterbildung wird komplett durch KISA übernommen.
  • Unterstützung bei der Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationen
  • langjährige Erfahrung im kommunalen Bereich: Der ständige Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunalverwaltungen kommt Ihnen zu Gute.
  • Datenschutz und Informationssicherheit sind eng miteinander verbunden. KISA bietet Lösungen für beide Aufgabengebiete an.
  • Hausinterne, enge Zusammenarbeit der beiden externen Beauftragten von KISA, auch auf technischer Ebene. Unsere hochqualifizierten Mitarbeiter bieten Ihnen auch in diesem Bereich praxisnahe Hilfestellung an.

Ihr Ansprechpartner

Mike Böhm
Datenschutzbeauftragter