Informationen für die Internetredaktion in Richtung Barrierefreiheit

Herausforderung Barrierefreiheit – BITV 2.0 & EU Richtlinie 2016/2102

Letzte Änderung am 12.08.2020 Nachrichten

Internet für alle und damit die Barrierefreiheit von Webauftritten rückt als wichtiges Thema seit vielen Jahren immer wieder in den Fokus, doch jetzt wird es konkret. In Artikel 4 der EU Richtlinie 2016/2102 werden alle öffentlichen Stellen der Mitgliedsstaaten der EU dazu verpflichtet, die Umsetzung der Anforderungen an einen barrierefreien Zugang zu ihren Websites (inklusive Intranet und Downloads) und mobilen Anwendungen sicherzustellen.

Mit dem Contentmanagementsystem CMS.KISA stellen wir Ihnen die technische Basis für einen barrierefreien Webauftritt bereit.

Jedoch gilt es, die redaktionellen Inhalte so zu erfassen, dass Menschen mit Beeinträchtigungen, ganz gleich mit welchem Handicap, Zugang zu Kommunikation und Information auf Webseiten und per Apps erhalten.

Ab wann muss das der Fall sein?
Seit 26. Oktober 2016 ist die Richtlinie beschlossene Sache und seit dem 23. September 2018 müssen in ganz Europa die grundlegenden gesetzlichen Bestimmungen umgesetzt werden. Dies bedeutet für Verwaltungen als Webseiten- und App-Betreiber, dass Sie die aktuellen Vorgaben der BITV zu folgenden Stichtagen umsetzen müssen:

  • auf Websites, die nach dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden: ab dem 23. September 2019
  • auf alle am 23. September 2018 bereits bestehenden Websites: ab dem 23. September 2020
  • auf mobile Anwendungen öffentlicher Stellen: ab dem 23. Juni 2021.
     

Welche Nutzen ziehen Sie daraus?
Onlineinhalte werden dann gut genutzt, wenn es keine Hürden gibt. Dazu zählen überfüllte Seiten, komplizierte Captcha-Tests, schlechte Navigations-Menüs und Formularbedienung, schlechte Lesbarkeit uvm… Umgekehrt heißt das für Sie, „eine gute Internetseite hat viele zufriedene Nutzer“.

Wir möchten Ihnen unterstützend zur Seite stehen und bieten Ihnen bei Interesse entsprechende Workshops an. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall sowie bei sonstigen Fragen und Anregungen an unseren Kundenberater Thomas Seidel (thomas.seidel@kisa.it).

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