Vorkaufsrecht bei Grundstücken (Negativzeugnis)
Beim Kauf von Grundstücken steht der Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht zu, beispielsweise bei Grundstücken, für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festgesetzt ist, oder bei Grundstücken, die in einem Überschwemmungsgebiet liegen. Jeder Käufer eines Grundstücks muss nachweisen, dass kein Vorkaufsrecht gegenüber der Gemeinde besteht.