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Beantragung von Behördenkonten und beBPos

Information vom 2. Dezember 2019:

Die Sächsische Staatskanzlei teilte in Ihrer E-Mail vom 2. Dezember 2019 folgendes mit:

"... wie Sie bereits wissen, bearbeitet die Amt24-Redaktion in der Rolle der beBPo-Prüfstelle in Zusammenarbeit mit der Amt24-Anwendungsbetreuung beim SID die Anträge auf Bereitstellung von Behördenkonten und beBPos.

Die Prüfung der Anträge ist sehr zeitaufwändig, denn alle Anträge müssen ordnungsgemäß veraktet und im Detail geprüft werden. Häufig sind Rückfragen notwendig, die wir hauptsächlich per Mail abwickeln.

Um zügiger voranzukommen, wollen wir den internen Beantragungsprozess straffen. Wir bitten daher alle Mandantenadministratoren, die noch keinen Antrag gestellt haben, ihre Anträge ausschließlich per Mail und ausschließlich an das Postfach

Behoerdenkonto.Amt24@sk.sachsen.de

zu senden. Anträge, die über andere Kanäle, zum Beispiel per Briefpost oder über andere E-Mail-Postfächer eingehen, werden nachrangig bearbeitet, da die Registrierung der Eingänge und die Kommunikationswege aufwändiger sind. ..."

 

Information vom 25. Oktober 2019:

Hiermit möchten wir Ihnen wichtige Informationen zur Beantragung von Behördenkonten und beBPos weitergeben. Wir weisen Sie auf die Beachtung des Beantragungszeitraums für Behördenkonten und beBPos bis zum 29. November 2019 hin. Lesen Sie im Folgenden den Wortlaut der E-Mail der Sächsischen Staatskanzlei, welche an alle Kommunen mit Zugang zum Amt24 versandt wurde:

"… Nun ist es soweit – die Antragsunterlagen zur Beantragung von Behördenkonten stehen im E-Government-Extranet bereit: https://www.extranet.egovernment.sachsen.de/behoerdenkonten.html (Zugriff nur aus dem IP-Bereich des SVN/KDN).

Neben dem Behördenkonto (das zur OZG-Umsetzung mit Amt24 benötigt wird), müssen alle Strafverfolgungs- und Bußgeldbehörden aufgrund gesetzlicher Vorgaben aus dem Justizbereich zum 1. Januar 2020 die Kommunikation über ein besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo) eröffnen. Alle weiteren Behörden können zwischen der Einrichtung eines beBPos und der Einrichtung eines DE-Mail-Zugangs wählen. Weitere Informationen zu Behördenkonto, beBPo, etc. als auch zu der gesetzlichen Verpflichtung zur beBPo-Einführung finden Sie unter oben angegebenen Link. Aus Sicherheitsgründen muss sowohl bei der Beantragung von Behördenkonten als auch bei der Beantragung von beBPos ein mehrstufiger Sicherheitsprozess unter Einbeziehung der aufsichtführenden Stellen (in der Regel die Rechts- und Fachaufsichtsbehörden) durchlaufen werden. Um den Aufwand für Sie zu verringern, wurden beide Anträge auf organisatorischer Ebene verbunden und in einem Antrag zusammengefasst. Somit müssen Sie nur einen Antrag stellen. Dieser Antrag sollte idealerweise durch Sie als Amt24-Ansprechpartner gestellt werden. Zumindest aber sollten Sie in den Antragsprozess einbezogen werden und können weitere Nutzer mit der eigentlichen Bestellung beauftragen. Hintergrund ist, dass im Rahmen des Antragsprozesses die Angaben in Amt24 zu Name und Sitz Ihrer Behörde durch die aufsichtführende Stelle bestätigt werden müssen und ggf. Anpassungen notwendig sind, um die Vorgaben zur Benennung von Behördenkonten umzusetzen.

Der Beantragungszeitraum für Behördenkonten und beBPos läuft bis zum 29. November 2019. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Beantragung um einen mehrstufigen Prozess handelt. Die finalen Unterlagen müssen mit Mitzeichnung der aufsichtführenden Stelle bis zum 1. Dezember 2019 in der Staatskanzlei eingegangen sein. Um eine rechtzeitige Bearbeitung und Prüfung Ihres Antrags zu ermöglichen, sollten Sie bereits jetzt die ersten Schritte anstoßen.

Supportadresse: Bei Rückfragen zu Amt24 bzw. zum Antragsprozess unterstützt Sie die Amt24-Anwendungsbetreuung unter servicedesk@sid.sachsen.de. Bitte beziehen Sie sich im Betreff auf Amt24. Die Kolleginnen und Kollegen der Anwendungsbetreuung können Ihnen ebenfalls die Antragsunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen, sofern Sie keinen Zugriff zum SVN/KDN besitzen. ..."

Weitere wichtige Informationen zum Antragsprozess einschließlich eines mehrseitigen FAQ´s finden Sie hier: https://www.ssg-sachsen.de/fileadmin/Redaktion/02_Mitgliederbereich/Fachbereiche/R2/Aktuelles/2019-11-21_SK_Infos_Behoerdenkonten_u_beBPo.pdf

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