Nach SZ-Artikel: Zeitung veröffentlicht Richtigstellung

Letzte Änderung am 02.06.2023 Nachrichten

Unsere Verbandsmitglieder entsenden gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter oder deren Ersatzvertretung in die Gremien von KISA. Diese Personalentscheidung trifft das Hauptorgan der Kommune, also den Stadtrat.

Im Artikel Radebeul: "Deutsche Bürokratie auf dem Gipfelpunkt" der Sächsischen Zeitung vom 20.5.2023 wird nun behauptet, dass der Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen - KISA von der Stadtverwaltung Radebeul „verlangte, dass darüber [über die Personalentscheidung zur Entsendung eines Stadtvertreters in die Gremien von KISA] alle Räte abstimmen [müssen].“

Der Artikel suggeriert, dass KISA diese Forderung stellt. Das entspricht jedoch nicht der Tatsache. Vielmehr stellt das Sächsische Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) klare Regelungen auf, welche Vertreterinnen oder Vertreter und wie diese in die Versammlungen und Tagungen eines Zweckverbandes entsandt werden dürfen. Darüber informierte das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) die sächsischen Kommunen und Zweckverbände am 01.12.2022. Dies gilt für alle sächsischen Zweckverbände. Die Aufsichtsbehörde gibt also KISA vor, wie die gesetzlichen Regelungen auszulegen sind und wir weisen unsere Verbandsmitglieder lediglich darauf hin.

Der Artikel wurde online durch ein Update korrigiert und am 23.5.2023 eine Richtigstellung unter dem Titel "KISA will Stadträte nicht gängeln: IT-Dienstleister für sächsische Kommunen befolgt nur die gesetzlichen Vorgaben" in der Druckausgabe veröffentlicht. 

https://www.saechsische.de/radebeul/lokales/radebeul-deutsche-buerokratie-auf-dem-gipfelpunkt-5860943-plus.html?_gl=1*km54hb*_up*MQ..&gclid=EAIaIQobChMItO_-sdeN_wIVGQmLCh0z2QFyEAAYASAAEgI8DPD_BwE

 

 

© Corinna Karl-Sander E-Mail

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