KISA ist als Zweckverband eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Als oberstes Organ setzt sich die Verbandsversammlung aus Landräten, Ober-/ Bürgermeistern, Verbands-vorsitzenden und weiteren gesetzlichen Vertretern der Verbandsmitglieder zusammen und trifft die wichtigsten Entscheidungen.
Wer kann alles Mitglied werden?
Ein Beitritt zum Zweckverband ist möglich, soweit die Voraussetzungen des § 44 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) erfüllt werden. Somit können Körperschaften des öffentlichen Rechts, d. h. Landkreise, Städte und Gemeinden mit ihren Eigenbetrieben, deren 100%ige Gesellschaften sowie Zweckverbände Mitglieder von KISA sein.
Welche Vorteile bietet eine Mitgliedschaft?
- KISA-Mitglieder erhalten ca. 10% Rabatt auf die Produkte, Preisvorteil gilt auch für antragstellende zukünftige Verbandsmitglieder
- KISA-Mitglieder unterliegen keiner allgemeinen Umlagepflicht, kostenfreier Beitritt zum Zweckverband, keine Mitgliedsbeiträge
- KISA ist gegenüber seinen Kunden inhousefähig (ausschreibungsfrei)
- KISA-Mitglieder haben die Möglichkeit zur Mitarbeit im Verwaltungsrat sowie zur Entsendung von Vertretern in verschiedene Beiräte und Fachbeiräte
- KISA bietet umfangreiches Angebot für die IT-gestützte Bearbeitung von Verwaltungsvorgängen
- KISA-Produkte werden integriert eingesetzt
- KISA hat eine breite Anwendergemeinschaft
- KISA hat engen Kontakt zu kommunalen Spitzenverbänden, Staatsministerien
- KISA hat Einfluss auf Entwicklungsprozesse bei Herstellern von IT-Produkten
- KISA-Kunden können sich aus dem Portfolio nach Bedarf bedienen
