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KISA - Mitgliedschaft im Zweckverband

 

KISA ist als Zweckverband eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Als oberstes Organ setzt sich die Verbandsversammlung aus Landräten, Ober-/ Bürgermeistern, Verbands-vorsitzenden und weiteren gesetzlichen Vertretern der Verbandsmitglieder zusammen und trifft die wichtigsten Entscheidungen.

Wer kann alles Mitglied werden?

Ein Beitritt zum Zweckverband ist möglich, soweit die Voraussetzungen des § 44 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) erfüllt werden. Somit können Körperschaften des öffentlichen Rechts, d. h. Landkreise, Städte und Gemeinden mit ihren Eigenbetrieben, deren 100%ige Gesellschaften sowie Zweckverbände Mitglieder von KISA sein.


Welche Vorteile bietet eine Mitgliedschaft?

  • KISA-Mitglieder erhalten ca. 10% Rabatt auf die Produkte, Preisvorteil gilt auch für antragstellende zukünftige Verbandsmitglieder
  • KISA-Mitglieder unterliegen keiner allgemeinen Umlagepflicht, kostenfreier Beitritt zum Zweckverband, keine Mitgliedsbeiträge
  • KISA ist gegenüber seinen Kunden inhousefähig (ausschreibungsfrei)
  • KISA-Mitglieder haben die Möglichkeit zur Mitarbeit im Verwaltungsrat sowie zur Entsendung von Vertretern in verschiedene Beiräte und Fachbeiräte
  • KISA bietet umfangreiches Angebot für die IT-gestützte Bearbeitung von Verwaltungsvorgängen
  • KISA-Produkte werden integriert eingesetzt
  • KISA hat eine breite Anwendergemeinschaft
  • KISA hat engen Kontakt zu kommunalen Spitzenverbänden, Staatsministerien
  • KISA hat Einfluss auf Entwicklungsprozesse bei Herstellern von IT-Produkten
  • KISA-Kunden können sich aus dem Portfolio nach Bedarf bedienen
 
 


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