Infos zur Europäischen Dienstleistungsrichtlinie
 

Die Europäische Union hat sich die Verwirklichung des Binnenmarktes als Ziel gesetzt. Dazu gehört auch die freie Zirkulation von Dienstleistungen. Gegenwärtig werden Dienstleister oftmals durch eine Vielzahl von formalen Anforderungen daran gehindert, über ihre nationalen Grenzen hinaus wirtschaftlich tätig zu werden.

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie will bürokratische Hindernisse für Dienstleister abbauen sowie einen Einheitlichen Ansprechpartner schaffen. Dadurch soll der freie Dienstleistungsverkehr sowie die Niederlassungsfreiheit von Dienstleistern erleichtert werden.

Zentrale Inhalte der Richtlinie sind:

die Pflicht zur Einrichtung sog. Einheitlicher Ansprechpartner EAP (Art. 6 EU-DLR) über die Dienstleister alle für die Aufnahme und Ausübung der gewünschten Tätigkeit relevanten Informationen abfragen und die notwendigen Verfahren und Formalitäten abwickeln können,

der Anspruch der Dienstleistungserbringer auf vollständige elektronische Verfahrensabwicklung (Art. 8 EU-DLR),

die Genehmigungsfiktion bei Nichteinhaltung der vom deutschen Gesetzgeber zu regelnden Fristen für Genehmigungsverfahren (Art. 13 Abs. 4 EU-DLR) sowie
weitreichende Vorschriften über die europäische Amtshilfe (Art. 28 ff. EU-DLR) aller Genehmigungsbehörden in einem europäischen Behördennetz (Art. 32 EU-DLR) auf der Basis einer europaweiten Datenbank, dem sog. Internal Market Information System (IMI, Art. 34 EU-DLR).

Als IT-Partner der Kommunen verfügt KISA über ein geeignetes Portfolio zur organisatorischen und technologischen Umsetzung in den Kommunen. Sprechen Sie Ihre Fragen einfach offen an.

Bitte beachten Sie dazu auch folgende Hinweise der SAKD:
* Auswirkungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie
* Wichtige Begriffe und Erläuterungen

 
 
 
 
EU-DLR_klein

Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) soll bewirken, dass Dienstleistungsanbieter ohne Diskriminierung und bürokratische Hemmnisse in jedem beliebigen Land der EU ihre Dienstleistungen anbieten können. Obwohl dieses Regelwerk bis zum 28. Dezember 2009 umgesetzt werden muss, sind viele Kommunen über die EU-DLR und die damit verbundenen Anforderungen noch nicht hinreichend informiert. Der Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (KISA) hat die Europäische Dienstleistungsrichtlinie deshalb zum Thema einer Informationsveranstaltung gemacht, die unter dem Titel „Anforderungen an die IT im Umfeld der EU-Dienstleistungsrichtlinie” am 4. Dezember 2008 in Dresden stattfand.

 
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