Auftakt in sächsischen Kommunen für die Europäische Dienstleistungsrichtlinie
 

Pünktlich zum Start in das Jahr 2010 mussten alle Kommunen eine völlig neuartige Variante zur Abwicklung bestimmter Verwaltungsverfahren anbieten. Bedingt durch die Europäische Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) haben Dienstleister aus der gesamten Europäischen Union ab sofort das Recht, umfassende Informationen über mit einer Dienstleistungstätigkeit im Zusammenhang stehende Verwaltungsverfahren und -formalitäten zu erhalten und diese dann jederzeit aus der Ferne und elektronisch vollständig abwickeln zu können.
Die damit für die Kommunen verbundenen Anforderungen nieder zu schreiben ist zügig getan, die Umsetzung bedeutete für jede einzelne Verwaltung jedoch einen nicht zu vernachlässigenden Aufwand. So mussten Satzungen überprüft, Informationen zusammengetragen und Webportale qualifiziert werden. Zudem war es notwendig, verwaltungsintern die Voraussetzungen für eine elektronische Verfahrensabwicklung zu schaffen. Dazu gehören die Bereitstellung rechtssicherer elektronischer Formulare, die Eröffnung des Zugangs für elektronisch signierte sowie verschlüsselte Dokumente und die Gewährleistung einer revisionssicheren elektronischen Dokumentenablage.
Als Übergangslösung bis maximal Ende des Jahres 2010 ist für alle sächsischen Kommunen als elektronischer Kommunikationsweg die Beschränkung auf das Fax zugelassen. Trotzdem wird seitens des Freistaates empfohlen, die Eröffnung des elektronischen Zuganges über das Fax hinaus so schnell wie möglich bereit zu stellen.
Um alle Verbandsmitglieder bestmöglich bei der Umsetzung der Minimalanforderungen der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie zu unterstützen, hat KISA bereits im Frühjahr des vergangenen Jahres ein Komplettpaket in das Angebotsportfolio aufgenommen. Bis Ende 2009 wurde dieses von ca. 80 sächsischen Kommunen angenommen. (Besonders stolz sind wir, auch den Landkreis Leipzig bei diesem umfassenden Projekt unterstützen zu dürfen.)
Bereits über 30 Verbandsmitglieder haben die Umsetzung der Minimalanforderungen der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie mit unserer Unterstützung erfolgreich abgeschlossen und somit nicht nur umfassende Informationen zu den Verwaltungsverfahren bereit gestellt, sondern bieten Dienstleistern auch die Möglichkeit, diese über verschiedene elektronische Kommunikationswege vom ersten bis zum letzten Bearbeitungsschritt elektronisch durchzuführen. In den kommenden Wochen werden die restlichen Kommunen, die diese Unterstützungsleistung beauftragt haben, entsprechend qualifiziert.
Das Komplettpaket zur Umsetzung der Minimalanforderungen der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie bleibt weiterhin Bestandteil des KISA-Angebotsportfolios, um auf Wunsch weiteren Kommunen bei diesem umfangreichen Projekt unterstützend zur Seite stehen zu können.

 
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