KISA-Informationsveranstaltung zum elektronischen Personenstandsregister ePR.Ki-Sa mit sehr guter Teilnehmerresonanz
Mit Inkrafttreten des neuen Personenstandsgesetzes PStG zum 1. Januar 2009 muss jedes Standesamt bis spätestens 31. Dezember 2013 die Personenstandsregister elektronisch führen. Die Anforderungen an die Führung der elektronischen Personenstandsregister regelt die PStV. Die daraus resultierenden Aufgaben setzt KISA mit seinem Projekt "ePR.Ki-Sa" ab 2010 um. In drei Informationsveranstaltungen stellte KISA allen interessierten Kommunen in Sachsen das Projekt vor. Die Veranstaltungen in Schkeuditz (21. September 2009), Freital (23. September 2009) und Limbach-Oberfrohna (28. September 2009) fanden regen Zuspruch.
Viele sächsische Standesbeamte waren der Einladung gern gefolgt - mancher hatte zur Unterstützung seinen Systembetreuer hinzugezogen. Die KISA-Mitarbeiter Herr Vogel, Frau Melzer und Herr Reinhardt informierten über das Projekt, die gesetzlichen Grundlagen, die technischen Parameter, die praktische Umsetzung sowie das Angebot von KISA. In einer Live-Präsentation konnte jeder Teilnehmer die neue Arbeitsweise im Standesamt nachvollziehen. Die Veranstaltungen waren für Gäste und Veranstalter ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zum elektronischen Personenstandsregister.
Die Informationsveranstaltungen konnten als Erfolg verbucht werden, da während dieser viele interessante Gespräche geführt und neue Geschäftskontakte geknüpft wurden. Die dabei gestellten Anfragen zur Betreuung und zur Übernahme von AutiSta in das Rechenzentrum werden zurzeit von den zuständigen Anwendungsbetreuern bearbeitet.
Falls Sie weiteren Informationsbedarf haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung und sind bereit, zusätzliche Veranstaltungen zu organisieren.